ElektroG einfach erfüllen

Das ElektroG ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und stellt die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) dar.

Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer haben neben der Registrierung und Garantieübernahme zahlreiche Pflichten zu erfüllen. Wir helfen Ihnen, die Anforderungen des ElektroG einfach zu erfüllen.


Worum geht es?

Das ElektroG verpflichtet Hersteller / Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten zur Organisation und Finanzierung der getrennten Sammlung und fachgerechten Entsorgung. Für gewerbliche Nutzer muss der Hersteller / Importeur außerdem zumutbare Rückgabemöglichkeiten anbieten.


Wer ist betroffen?

Hersteller im Sinne des ElektroG ist, wer Elektro- oder Elektronik­geräte

  • unter seinem Markennamen herstellt und erstmals in Verkehr bringt
  • unter seinem Markennamen weiterverkauft
  • importiert und in Verkehr bringt
  • exportiert oder direkt an einen Nutzer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union abgibt.

Darüber hinaus gilt als Vertreiber, wer schuldhaft neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet.


Welche Pflichten sind zu erfüllen?

Hersteller/Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten müssen unter anderem folgende Pflichten erfüllen:

  1. Registrierung bei der stiftung elektro-altgeräte register (ear)
  2. Führung der ear-Registrierungsnummer in den Geschäftspapieren
  3. Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie
  4. Kennzeichnung der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte mit dem vorgeschriebenen Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
  5. Monatliche Meldung der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte  
  6. Entgegennahme und Erfüllung der Abholanordnungen der ear für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE)
  7. Bestätigung der Abholung von den örE und den anderweitig gesammelten und wiederverwerteten Elektro- und Elektronikgeräten (inkl. Dokumentation und Entsorgungsnachweis)
  8. Einrichtung von Rückgabestellen für nicht private Nutzer
  9. Information und Aufklärung der Verbraucher und sonstigen Nutzer

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