Glossar

Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt

Im Folgenden finden Sie hilfreiche Erläuterungen zu zentralen Begriffen unserer Webseite.

» Beleuchtungskörper

So wurden Lampen und Leuchten in der Vergangenheit bezeichnet. Seit dem 15.08.2018 gibt es für Lampen und Leuchten eine neue Einordnung. Lampen (Leuchtmittel) werden in der Kategorie Lampen geführt, zu denen Gasentladungslampen und sonstige Lampen (LED-Lampen) gehören. Leuchten werden entweder der Kategorie Elektrokleingeräte (keine der größten äußeren Abmessungen beträgt mehr als 50 cm) oder der Kategorie Elektrogroßgeräte (mindestens eine der äußeren Abmessungen misst mehr als 50 cm) zugeordnet.

» B2c / Dual Use

Unter den Begriff der "B2c"-Geräte im Sinne des ElektroG fallen alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten oder sowohl gewerblich als auch privat (dual use) genutzt werden können. Es wird ausschließlich auf die Nutzung abgestellt und nicht auf einen Vertriebsweg bzw. auf eine bestimmte Art von Abnehmern.

» ElektroG

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es regelt insbesondere die Pflichten der Hersteller und Inverkehrbringer solcher Geräte.

» Erst-Inverkehrbringer

Derjenige, der Elektrogeräte erstmalig in Deutschland zum Vertrieb oder zur Benutzung bereitstellt. Anhaltspunkt hierfür ist die erste inländische Rechnungsstellung.

» Elektrogeräte

Elektrogeräte sind für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt und bei der stiftung ear registrierungspflichtig. Elektrogeräte sind auch Produkte mit nicht trennbaren elektrischen oder elektronischen Komponenten wie Möbel, Kleidung oder Lifestyle-Produkten und passive Endgeräten - aber niemals nur Bauteile.

» Garantienachweis

Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie gemäß § 6 Abs. 3 ElektroG, die durch den Erst-Inverkehrbringer zu leisten ist.

» Hersteller

Hersteller im Sinne des § 3 Abs. 11 ElektroG kann der Produzent, ein Importeur oder ein Vertreiber von Elektrogeräten sein. Wesentlich für die an die Herstellereigenschaften im Sinne des ElektroG gekoppelten Pflichten ist, dass die Geräte unter eigenem Markennamen in Deutschland erstmals in Verkehr gebracht werden.

» Insolvenzsichere Garantie

Garantie in einer Form, welche auch für den Insolvenzfall eine Ausfallsicherheit gewährleistet, weil sie nicht in die Insolvenzmasse fällt. Kann beispielsweise in Form eines Treuhandkontos, einer Bankbürgschaft oder durch Teilnahme an einem kollektiven Garantiesystem erfolgen.

» Lightcycle

Das Rücknahmesystem führender Lichthersteller, welches bundesweit ein System zur Sammlung, Rücknahme und Logistik von Alt-Lampen und Alt-Leuchten betreibt. 

» Kollektives Garantiesystem

Ist im Gegensatz zur "herstellerindividuellen" Lösung eine Lösung, die die Garantiestellungspflicht für mehrere Hersteller gemeinsam organisiert, dadurch günstiger und für den Hersteller mit weniger Aufwand verbunden ist. 

» Registrierung (ear)

Gemäß § 6 Abs. 2 ElektroG ist jeder Erst-Inverkehrbringer von Elektrogeräten verpflichtet, sich vor der Inverkehrbringung dieser Geräte in Deutschland beim Elektro-Altgeräte Register (ear) zu registrieren. Das Versäumnis oder eine verspätete Registrierung ist gemäß § 23 ElektroG mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR belegt.

» stiftung ear

Die stiftung elektro-altgeräte-register (ear) mit Sitz in Fürth ist eine hoheitlich beliehene Stelle, welche dem Umweltbundesamt unterstellt ist. Das ear registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Deutschland. Seit 2021 führt die stiftung ear auch das Batterieregister.

» WEEE

EU-Richtlinie über den "Waste of Electrical and Electronic Equipment" (WEEE). Seit 2005 regelt es den EU-Rahmen für die nationale Gesetzgebung in Deutschland in Form des ElektroG.