
Glossar
Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt
Im Folgenden finden Sie hilfreiche Erläuterungen zu zentralen Begriffen unserer Webseite. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
» Beleuchtungskörper
So wurden Lampen und Leuchten durch das ElektroG in der Vergangenheit bezeichnet. Seit dem 15.08.2018 gibt es für Lampen und Leuchten eine neue Einordnung. Lampen (Leuchtmittel) werden in der Kategorie Lampen geführt, zu denen Gasentladungslampen und sonstige Lampen (LED-Lampen) gehören. Leuchten werden entweder der Kategorie Elektrokleingeräte (keine der größten äußeren Abmessungen beträgt mehr als 50 cm) oder der Kategorie Elektrogroßgeräte (mindestens eine der äußeren Abmessungen misst mehr als 50 cm) zugeordnet.
» B2C
Unter den Begriff der "B2c"-Geräte im Sinne des ElektroG fallen alle Elektrogeräte die in privaten Haushalten genutzt werden können. Es handelt sich also nicht um eine Definition, die auf einen typischen Abnehmer oder einen Vertriebsweg abhebt.
» ElektroG
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es regelt insbesondere die Pflichten der Hersteller und Inverkehrbringer solcher Geräte.
» Erst-Inverkehrbringer
Derjenige, der Elektrogeräte erstmalig in Deutschland zum Vertrieb oder zur Benutzung bereitstellt. Anhaltspunkt hierfür ist die erste inländische Rechnungsstellung.
» Elektrogeräte
Elektrogeräte sind für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt und bei der stiftung ear registrierungspflichtig. Elektrogeräte sind auch Produkte mit nicht trennbaren elektrischen oder elektronischen Komponenten wie Möbel, Kleidung oder Lifestyle-Produkte und passive Endgeräte, aber keine Bauteile.
» Garantienachweis
Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie gemäß § 6 Abs. 3 ElektroG, die durch den Erst-Inverkehrbringer zu leisten ist.
» Hersteller
Hersteller im Sinne des § 3 Abs. 11 ElektroG kann der Produzent, ein Importeur oder ein Vertreiber von Elektrogeräten sein. Wesentlich für die an die Herstellereigenschaften im Sinne des ElektroG gekoppelten Pflichten ist, dass die Geräte unter eigenem Markennamen in Deutschland erstmals in Verkehr gebracht werden.
» Insolvenzsichere Garantie
Garantie in einer Form, welche auch für den Insolvenzfall eine Ausfallsicherheit gewährleistet, weil sie nicht in die Insolvenzmasse fällt. Kann beispielsweise in Form eines Treuhandkontos, einer Bankbürgschaft oder durch Teilnahme an einem kollektiven Garantiesystem erfolgen.
» Lightcycle
Das Rücknahmesystem führender Lichthersteller, welches bundesweit ein System zur Sammlung, Rücknahme und Logistik von Alt-Lampen und Alt-Leuchten betreibt.
» Kollektives Garantiesystem
Ist im Gegensatz zur "herstellerindividuellen" Lösung eine Lösung die die Garantiestellungspflicht für mehrere Hersteller gemeinsam organisiert und dadurch i.d.R. günstiger und für den Hersteller mit weniger Aufwand verbunden ist.
» Registrierung (ear)
Gemäß § 6 Abs. 2 ElektroG ist jeder Erst-Inverkehrbringer von Elektrogeräten verpflichtet, sich vor der Inverkehrbringung dieser Geräte in Deutschland beim Elektro-Altgeräte Register (ear) zu registrieren. Das Versäumnis oder eine verspätete Registrierung ist gemäß § 23 ElektroG mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR belegt.
» Stiftung ear
Die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear) mit Sitz in Fürth ist eine hoheitlich beliehene Stelle, welche dem Umweltbundesamt unterstellt ist. Das ear registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Deutschland.
» Treuhänder
Person oder Stelle die ein Hersteller im Sinne des ElektroG gegenüber dem ear benennen muss, damit dieser im Garantiefall die operativen und finanziellen Pflichten des Herstellers wahrnimmt.
» WEEE
EU-Richtlinie über den "Waste of Electrical and Electronic Equipment" (WEEE). Seit 2005 regelt es den EU-Rahmen für die nationale Gesetzgebung in Deutschland in Form des ElektroG.